KfW: Das Baukindergeld ist da

18. September 2018

Profitieren Sie jetzt beim Kauf einer Immobilie von mindestens € 12.000,- Baukindergeld.

 

Höhe des Baukindergeldes:

  • 1 Kind: € 12.000,- in 10 Jahren (€ 1.200,- / Jahr)
  • 2 Kinder: € 24.000,- in 10 Jahren (€ 2.400,- / Jahr)
  • 3 Kinder: € 36.000,- in 10 Jahren (€ 3.600,- / Jahr)

 

Für jedes weitere Kind gibt es € 12.000,- in 10 Jahren dazu.

 

Wer kann Baukindergeld beantragen:

  • Jeder, der einen notariellen Immobilienkaufvertrag ab dem 01.01.2018 abgeschlossen hat.
  • Jeder, der die gekaufte Immobilie selbst nutzt.
  • Jeder, der mindestens 1 Kind hat, das zum Zeitpunkt der Beantragung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und Kindergeld bekommt.

 

Einkommensgrenzen:

  • Bei einem Kind darf das zu versteuernde Jahreseinkommen von max. € 90.000,- nicht überschritten werden.
  • Bei zwei Kindern darf das zu versteuernde Jahreseinkommen von max. € 105.000,- nicht überschritten werden.
  • Bei drei Kindern darf das zu versteuernde Jahreseinkommen von max. € 120.000,- nicht überschritten werden.
  • Für jedes weitere Kind steigt die Einkommensgrenze um € 15.000,-.

 

Begrenzte Laufzeit:

Die aktuellen Förder­voraus­setzungen sehen vor, dass Sie zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 Ihren Kauf­vertrag unter­zeichnet haben oder Ihnen die Bau­genehmigung erteilt wurde.

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