Profitieren Sie jetzt beim Kauf einer Immobilie von mindestens € 12.000,- Baukindergeld.
Höhe des Baukindergeldes:
- 1 Kind: € 12.000,- in 10 Jahren (€ 1.200,- / Jahr)
- 2 Kinder: € 24.000,- in 10 Jahren (€ 2.400,- / Jahr)
- 3 Kinder: € 36.000,- in 10 Jahren (€ 3.600,- / Jahr)
Für jedes weitere Kind gibt es € 12.000,- in 10 Jahren dazu.
Wer kann Baukindergeld beantragen:
- Jeder, der einen notariellen Immobilienkaufvertrag ab dem 01.01.2018 abgeschlossen hat.
- Jeder, der die gekaufte Immobilie selbst nutzt.
- Jeder, der mindestens 1 Kind hat, das zum Zeitpunkt der Beantragung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und Kindergeld bekommt.
Einkommensgrenzen:
- Bei einem Kind darf das zu versteuernde Jahreseinkommen von max. € 90.000,- nicht überschritten werden.
- Bei zwei Kindern darf das zu versteuernde Jahreseinkommen von max. € 105.000,- nicht überschritten werden.
- Bei drei Kindern darf das zu versteuernde Jahreseinkommen von max. € 120.000,- nicht überschritten werden.
- Für jedes weitere Kind steigt die Einkommensgrenze um € 15.000,-.
Begrenzte Laufzeit:
Die aktuellen Fördervoraussetzungen sehen vor, dass Sie zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 Ihren Kaufvertrag unterzeichnet haben oder Ihnen die Baugenehmigung erteilt wurde.